Wie gesagt, ich bin mir sicher, dass sie keinen Zaun überwunden hat. Weiderost ja, aber keinen Zaun.
Das mit den Schildern ist halt auch ein Problem: Was soll man daraus ableiten: Es steht ja nicht drauf: "Hunde verboten, Lebensgefahr!" sondern eher so etwas wie "Achtung Weidevieh - Abstand halten und nicht streicheln".
Ich sehe das auch so, dass es genau für solche Fälle Haftpflichtversicherungen gibt. Der Landwirt hat sicher nicht um die rechtliche Einstufung gewusst und auch wenn der Urteilsspruch quasi mit Anlauf erfolgte, weil es schon seit Jahren in diese Richtung geht, hätte er wahrscheinlich, hätte er drei Gutachten in Auftrag gegeben, zweimal als Antwort bekommen, dass er nicht einzäunen muss. Ihm wurde auch keine grobe Fahrlässigkeit angelastet.
In solchen Fällen geht es immer um eine Risikoabwägung. Auch die Gerichte wissen, dass es keine 100%ige Sicherheit gibt. Darum wird ja auch von Sorgfalt gesprochen. Man kann einem nur das vorwerfen, was ein sorgfältiger Mensch machen würde und nicht alles Menschen Mögliche. Latente Gefahren sind natürlich abzuwehren. Daher auch auffällige Tiere besonders zu verwahren.
Die Sache mit dem Zaun wurde auch schon ab und zu vor Gericht behandelt. Ein einlitziger Elektrozaun reicht zb nicht, um eine Kuhherde von einer stark befahrenen Straße zu trennen. In wie fern so ein Zaun zur Trennung von Mutterkuhherden und Wanderern taugt, sollten Sachverständige klären.
Die Landesregierung hat nun ein gesondertes Versicherungssystem beschlossen, inkl. Härtefonds.
Was man so hört, wird die Tierhaltungerhaftung für Weidevieh auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden.